Die SPD-Landtagsfraktion hat sich bei einer zweitägigen Klausurtagung gestern und heute in Naumburg unter anderem intensiv mit der Einsetzung einer Enquetekommission zum “Linksextremismus” und mit dem – unter anderem auch von der AG gegen Rechtsextremismus eingebrachten – Vorschlag befasst, eine zweite Kommission zum Thema Rechtsextremismus einzusetzen.
Das Abstimmmungsverhalten zum AfD-Antrag in der letzten Landtagssitzung spielte in unserer Diskussion natürlich eine besondere Rolle. Es ist bedauerlich, dass es im Vorfeld der Antragsberatung im Landtag nicht gelungen ist, sich mit den Koalitionspartnern CDU und Grüne über ein einheitliches Abstimmungsverhalten zu verständigen. Ein geschlossenes Verhalten bei Abstimmungen im Parlament ist eine wesentliche Grundlage für die Arbeitsfähigkeit jeder Koalition und ergibt sich unmittelbar aus unserem Koalitionsvertrag. Wir erwarten deshalb, dass es in Zukunft wieder klare Verabredungen über das Abstimmungsverhalten im Landtag gibt.
Das Abstimmungsverhalten der übergroßen Mehrheit der CDU-Fraktion zum AfD-Antrag ist in keiner Weise nachvollziehbar. Für die Wahrung der Minderheitenrechte der Antragsteller bedurfte es keiner Unterstützung aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Inhaltlich steht der von der AfD formulierte Auftrag für die Enquetekommission in diametralem Gegensatz zu Geist und Wortlaut des Koalitionsvertrages.
Wir haben deshalb folgenden Beschluss gefasst: