Das Kabinett hat heute eine Schulgesetznovelle beschlossen und an den Landtag zu Beratung und Beschlussfassung übermittelt. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angela Kolb-Janssen: „Die Novellierung des Schulgesetzes nimmt einige bildungspolitische Punkte in den Blick wie die notwendigen gesetzlichen Regelungen für Seiten- und Quereinsteiger oder die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für die freien Schulen, zum Beispiel bei der Genehmigung der Beschäftigung von Lehrkräften. Leider lässt der Gesetzentwurf bei wichtigen Vorhaben wie den geplanten Grundschulverbünden viele Fragen offen.“
Das zeigen auch die Stellungnahmen der einzelnen Verbände aus der Anhörung im Rahmen des Kabinettsverfahrens. Wenn diese trotz der auf zwei Wochen verkürzten Anhörungsfrist, die dazu noch in die Herbstferien fiel, sich inhaltlich positionieren, müssten diese Anregungen, Änderungsvorschläge und Kritik auch ernst genommen werden, so Kolb-Janssen: „Eine so kurze Anhörung der Verbände ist unüblich und entspricht nicht den demokratischen Gepflogenheiten. Ich verstehe daher die Verärgerung über das Verfahren. Allerdings gilt auch für die Schulgesetznovelle das berühmte Strucksche Gesetz: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren die Zeit nehmen, die notwendig ist, um ein wirklich gutes Schulgesetz zu verabschieden. Dabei ist uns insbesondere die Sichtweise der Praktiker wichtig. Ich rufe deshalb alle Beteiligten auf, sich intensiv in die Diskussion einzubringen. Wir werden diese Änderungswünsche und Hinweise aufgreifen und im Ergebnis ein Schulgesetz verabschieden, dass sich nicht nur mit organisatorischen und verwaltungstechnischen Fragen beschäftigt, sondern Schule und Bildung in Sachsen-Anhalt qualitativ verbessert.“