
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde seinerzeit dazu geschaffen, dass Unternehmen mit Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern kurzfristige Auftragsspitzen flexibel abdecken können. Viele Unternehmen haben dies auch gemacht und sind sehr verantwortungsvoll mit diesem Instrument umgegangen. Es gibt aber auch Unternehmen – und deren Anzahl steigt leider – die Leiharbeit in mehrfacher Hinsicht missbräuchlich eingesetzt haben. So werden Leiharbeiter dauerhaft, mit erheblich schlechteren Löhnen neben den Stammbelegschaften beschäftigt, auch um diese unter Druck zu setzen und sogar zu ersetzen.