Der Landtag von Sachsen-Anhalt berät heute in erster Lesung den Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG). In der Debatte erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben: „Es geht um eine Änderung des SOG in zwei Punkten. Mit beiden Änderungen werden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Zum einen soll die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte nunmehr in Gesetzesform gegossen werden. Zum anderen soll die rechtliche Grundlage für einen Modellversuch mit sogenannten Körperkameras – kurz Body-Cams -geschaffen werden.
Auch wenn es nun erstmals im SOG geregelt wird, das Tragen von Namensschildern an Polizeiuniformen ist nichts Neues. Bereits im Jahr 2009 wurde es auf freiwilliger Basis eingeführt. Im Jahr 2012 wurden das Tragen eines Namenschildes und die taktische Kennzeichnung der Einsatzeinheiten durch Erlass des Innenministeriums verpflichtend geregelt. Politisch hoch umstritten war viele Jahre in unserem Land das Ob und Wie einer Kennzeichnung von Polizeibeamten in geschlossenen Einheiten.