Zur Diskussion über die Entwicklung der Kita-Beiträge in einzelnen Landesteilen erklärt Katrin Budde, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorsitzende: „Der Landtag hat mit dem neuen Kinderförderungsgesetz die Rückkehr zum Rechtsanspruch für alle Kinder auf Ganztagsbetreuung geschaffen, die Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher verbessert und die frühkindliche Bildung gestärkt. Damit wurde eine wichtige Voraussetzung für gerechtere Bildungschancen in Sachsen-Anhalt geschaffen.
Im Rahmen der Umsetzung und der gemeinsamen Kostenträgerschaft von Land, Kommunen und Eltern sind die Gemeinden gehalten, die anfallenden Kosten für die Kinderbetreuung zu ermitteln. Dabei fällt auf, dass einzelne Gemeinden Kostensteigerungen der letzten Jahre nicht in ihren Kalkulationen berücksichtigt haben. Dies fällt nunmehr umso bedeutender ins Gewicht.