Ein Antrag auf ein zweites Verfahren zur Einleitung einer Mitgliederbefragung wurde in der gestrigen Landesvorstandssitzung mehrheitlich abgelehnt.
Der Landesvorstand hatte im März 2024 in Umsetzung der entsprechenden Satzungsbestimmung die Verfahrensrichtlinie für eine Mitgliederbefragung bei konkurrierenden Bewerbungen um den Landesvorsitz beschlossen. In dieser Verfahrensrichtlinie wurde als Bewerbungsschluss der 1. Mai 2024 festgelegt, der sich aus den Verfahrensschritten der Mitgliederbefragung ergab, die gegebenenfalls vor dem Landesparteitag am 18. und 19. Oktober hätte stattfinden müssen.
Da sich zum 1. Mai 2024 nur Juliane Kleemann und Andreas Schmidt beworben hatten, endete dieses Verfahren mangels konkurrierender Kandidaturen am 1. Mai.
Aus Sicht der Mehrheit des Landesvorstandes hätte die zeitliche Abfolge eines erneuten Mitgliederbefragungsverfahrens eine echte Beteiligung der Mitglieder nicht mehr gewährleisten können. Ein Teil des Abstimmungsverfahrens hätte in den bevorstehenden Herbstferien stattfinden müssen.
Eine Kandidatur für den Landesvorsitz ist weiterhin auf dem Landesparteitag im Oktober möglich.
Am 18. und 19. Oktober 2024 findet der Landesparteitag in Quedlinburg statt, auf dem die Vorsitzenden und der gesamte Landesvorstand neu gewählt werden.
Die beiden Vorsitzenden betonen, dass sie ihre Arbeit in der kommenden Periode weiterhin auf die Förderung der erneuerbaren Energien, den Ausbau der Vorreiterrolle Sachsen-Anhalts in diesem Bereich und die Nutzung der daraus resultierenden Standortvorteile ausrichten wollen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung der sozialen Gerechtigkeit, insbesondere durch die Verbesserung der Gesundheitsversorgung, den Ausbau der frühkindlichen Bildung und die Förderung des sozialen Zusammenhalts. Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und die Förderung der Chancengleichheit stehen ebenfalls auf der Agenda des Landesvorstandes.